BENJAMIN + BALTHASAR
In den Rapsfeldern 16.05.2010
ARCO + BENJAMIN
Winterwald Weidenbach Januar 2002
FELIX + THOMMY
17.02.2018
Forellenzucht im Wispertal - Wispersteig 30.07.2017
Wenn die Temperatur stimmt, ist Bekleidung beim Wandern völlig überflüssig. Rechtlich spricht nichts dagegen.
Nicole Wunram hat dazu ein Buch geschrieben.
Norma Cabrera
Eichenwald 06.07.2018
Schwalbenschwanz auf einer Phacelia
Diethard 25.06.2018
Gisela + Ekkehard Brambier + BALTHASAR
Johannisberg / Spessart 29.07.2012
Hans Smetan + FELIX
Römer Kastell / Holzhausen 29.04.2016
BRAUNY + CHICO + THOMMY
Mit FELIX zum Dörsbach
25.06.2016
Eine ehemalige Freundin beim Perlensuchen
vor Amrum 1975
Bei Wanderungen unbekleidet? Also nackt?
Nacktheit in der Öffentlichkeit unterliegt im Einzelfall moralisierender Beurteilung. Die negative Beurteilung lautet dann ggf.: „Das tut man nicht“, „das ist nicht gut“, „das darf man nicht“ oder auch „das ist strafbar“. Also eine Kommunikation der Missachtung wird aufgebaut und zwar nicht nur des Vorgangs der Nacktheit wegen sondern eine Missachtung der gesamten Person findet satt. Moral äußert sich im kommunikativen Bereich menschlicher Beziehungen in der Codierung Achtung oder Missachtung der Person hergeleitet von irgendeiner Einzelbeurteilung. Luhmann nennt als Beispiel: „Auf dem Schreibtisch steht ggf. eine Büste von Bismarck“, die missfällt und führt damit zu einer moralischen Missachtung.
Es stellt sich die Frage, was die Basis der Beurteilung der Moral hinsichtlich der Codes „Achtung“ oder „Missachtung“ als Wertschätzung ist? Ethik wird als Reflektionstheorie der Moral in der Philosophie seit hunderten von Jahren gesehen und Luhmann stellt die Frage, wo die Ethik ihre Wertmessung gut bzw. schlecht finden kann. Es ist für den Soziologen Luhmann die Soziologie, die sich mit der Gesellschaftstheorie beschäftigt und so ist für die Ethik für ihn die verfasste Gesellschaft in der wir leben die Basis für die Wertmessung der Ethik bei der Beurteilung der Moral. „…denn die Gesellschaft als das umfassende System aller Kommunikationen ist weder gut noch schlecht, sondern nur die Bedingung dafür, dass etwas so bezeichnet werden kann.“
Die Gesellschaft, in der wir leben, ist ganz wesentlich bestimmt durch den Rechtsrahmen und damit selbstverständlich eben auch durch das Grundgesetz. Artikel 1 und 2 sind in diesem Zusammenhang wichtig.
Artikel 1 Satz 1: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt."
Artikel 2: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“
Bei Wanderungen unbekleidet – die Außentemperaturen müssen stimmen – kommt schon einmal die Frage von anderen Wanderern nach der Zulässigkeit der Nacktheit in Feld und Wald. Grundsatzüberlegungen dazu sehen für mich wie folgt aus:
Reine Nacktheit im öffentlichen Raum
aus ethischer Sicht
Aus Wikipedia: Die Ethik ist jener Teilbereich der Philosophie, der sich mit den Voraussetzungen und der Bewertung menschlichen Handelns befasst und ist das methodische Nachdenken über die Moral. Im Zentrum der Ethik steht das moralische Handeln,[1] insbesondere hinsichtlich seiner Begründbarkeit und Reflexion (Ethik beschreibt und beurteilt Moral kritisch).
Moral
Verstanden als antrainierte Verhaltensnormen, Einstellungen und Werturteile einer bestimmten sozialen Gruppe.
Normative Ethik
Verstanden als Teilbereich der Philosophie im Sinne einer Reflexionstheorie der Moral. Diese Ethik berücksichtigt entscheidend die Orientierung an der Naturgemäßheit des Handelns - bedeutsam für alle antiken Ethiken und insbesondere für Aristoteles.
Orientiert an der Rede von Niklas Luhmann anlässlich der Verleihung des Hegel-Preises 1989 lässt sich Nachstehendes formulieren:
Unter ethischen Gesichtspunkten und unter Beachtung des Grundgesetzes - Norm im Sinne der normativen Ethik - muss also das Moralisieren der reinen Nacktheit im öffentlichen Raum mit der Beurteilung „Missachtung“ zurückgewiesen werden und der sogenannte Zeitgeist – versteckt in der Moral - darf sich bei einer solchen Einschätzung aus ethischer Sicht nicht hinter einer zweifelhaften Moral verstecken. Damit kann auch nacktes Wandern - Wahrnehmung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit - "keine Belästigung der Allgemeinheit" im Sinne des OWiG § 118 sein.
Und unter ethischen Gesichtspunkten ist das sogenannte „Sittengesetz“ - erwähnt in GG Art. 2 - kein Problem. Wenn es denn einen Inhalt des „Sittengesetzes“ gibt, ist es von Moral gefüllt und gilt immer nur für Teilgruppen der Gesellschaft.
Das "Sittengesetz" muss sich dem Urteil der Ethik beugen. Und das Grundgesetz Art. 1 + 2 haben dann immer Vorrang.
Die Bedeutung der Ethik in der Gesellschaft sollte nicht unterschätzt werden. Immerhin: Die Bundesregierung leistet sich seit 2008 den „Deutschen Ethikrat“. Früher den Nationalen Ethikrat. Objektiv gesehen, müssen sich also diesen Überlegungen von Luhmann zur Qualifizierung der Moral durch die Ethik Verwaltungen (Ordnungsämter) und Rechtsprechung (Amtsgerichte) fügen.
Wer Probleme mit dem Anblick nackter Menschen hat, müsste erklären können, warum die Nase einer Frau aber nicht ihre Vulva und die Nase eines Manns aber nicht sein Penis für andere zu sehen sein dürfen. Vulva und Penis sind Organe, die die Existenz der Menschheit sichern. Die darf man sehen lassen und muss sie nicht verstecken. Reine Nacktheit - auch im öffentlichen Raum - ist naturgemäßes Verhalten, da nicht mit zu verurteilenden Absichten verbunden.
Das hat uns schon Aristoteles in seiner nikomachischen Ethik deutlich gemacht. Wer will gegen diesen wohl bedeutendsten Denker der Geschichte als Besserwisser auftreten?
Eindrücke als Nachlese in Bildern von Wanderungen
BENNY + ATTILA + DOMINO
Im Winterwald 1994
Mit ATTILA+DOMINO
Schweizer Jura 1989
Mit ATTILA
Westtaunus 1990
SAMBA + CHARLY
Belle Rive - Murtensee 1985
Auf dem Elsighorn
Berner Oberland 1982
Und vor der Haustür gibt es für meine Hunde, mich und ggf. Begleiter das passende Revier
Einen "Hausberg" gibt es bei Weidenbach nicht; aber es gibt zwei "Hauswanderwege": Den Vogtei-Wanderweg und den Wispertalsteig.
Beide Wege landschaftlich eindrucksvoll und an Wochentagen kaum frequentiert.
Aber unabhängig von diesen beiden touristischen Attraktionen ist um Weidenbach im großen Umkreis herum Wandern in großer Abgeschiedenheit ein besonderes Vergnügen. "Kurpark-Atmosphäre" gibt es nicht! Darum dürfen die Hunde frei laufen und nackt Wandern ist adäquat.
Der Vogtei-Wanderweg führt knapp an Weidenbach vorbei und ist häufig besucht von THOMMY und mir.